Leistungserbringer
Die medizinischen Notfalldaten aus Sicht der Leistungserbringer
Seit dem Entscheid des Bundesrates vom 14. Februar 2007 bestehen in der Schweiz die rechtlichen Grundlagen für die Speicherung medizinischer Notfalldaten auf der Versichertenkarte. Die Nutzung dieser Möglichkeit ist für die Versicherten freiwillig. Am 30. Oktober 2012 sind an einem Anlass der Patientenorganisation SPO in Zürich, im Zusammenhang mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung (ZGB Art. 371 und 372), die ersten Versichertenkarten mit Notfalldaten beschrieben worden. Die Patienten und die medizinischen Leistungserbringer sind nun eingeladen, diese Option der Versichertenkarte zu nutzen und deren praktische Anwendung zu fördern.
Welche Fragen stellen sich den medizinischen Leistungserbringern zur Thematik mit den medizinischen Notfalldaten?
Warum braucht es Notfalldaten?
Heute verfügen lediglich die behandelnden Ärzte und Spitäler über die medizinischen Daten ihrer Patienten. Bei einem Notfall oder bei einer Behandlung bei Spezialisten ist es sinnvoll, dass die Patienten ihre persönlichen Notfalldaten vorweisen können. Damit wird die Behandlungs- und Patientensicherheit erhöht, indem sofort wichtige Hinweise gelesen oder Angaben der Patienten verifiziert werden können.
Was sind medizinische Notfalldaten?
Es handelt sich um Hinweise auf Krankheiten und Unfallfolgen, Transplantationsdaten, Allergien, Reaktionen, Medikationen, Impfungen, Blutgruppe, Transfusionen, Informationen zur Patientenverfügung, Organspendeausweis und Angaben zu den Kontaktpersonen.
Wo werden die Notfalldaten aufbewahrt?
Die Notfalldaten auf der Versichertenkarte gehören ins Portemonnaie des Versicherten. Die elektronische Chipkarte gibt den Versicherten die Möglichkeit, ihre verschiedenen medizinischen Ausweise, Dokumente und Informationen auf der Versichertenkarte speichern zu lassen, damit sie den behandelnden medizinischen Leistungserbringern im Notfall sofort zur Verfügung stehen. Die Mediziner erstellen eine elektronische Datensicherung.
Wer darf auf die medizinischen Notfalldaten auf der Versichertenkarte zugreifen?
Der Zugriff ist nur von zugelassenen medizinischen Leistungserbringern gemäss Medizinalberufe-Register (MedReg) innerhalb einer medizinischen Institution gemäss Zahlstellenregister (ZSR) möglich. Diese benötigen einen persönlichen elektronischen Leistungserbringer-Nachweis (eLENA) als Chipkarte mit einem Sicherheits-Zertifikat. Der Versicherte erteilt die Berechtigung mit der Übergabe der Karte. – Die Versicherer haben keine Möglichkeit, auf die Notfalldaten zuzugreifen.
Welche technischen Voraussetzungen benötigt der Leistungserbringer?
Einen PC, zwei Chiplesegeräte, eine Software-Anwendung sowie eine Chipkarte als elektronischen Leistungserbringernachweis (eLENA).
Was passiert mit den Notfalldaten, wenn die Versichertenkarte verloren geht oder der Versicherer gewechselt wurde?
Die Notfalldaten müssen auf der neuen Versichertenkarte gespeichert werden. Dies geschieht anhand der elektronischen Datensicherung beim beschreibenden Arzt oder durch eine neue Erfassung anhand des Papier-Ausdrucks.
Dokumente
Hier finden Sie alle relevanten Dokumente:
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